
Betriebliche Ersthelfer: Aufgaben und Verantwortung
In jedem Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine ausreichende Anzahl betrieblicher Ersthelfer:innen auszubilden und einzusetzen. Doch was genau sind Aufgaben und Verantwortung der Ersthelfer:innen? In diesem Artikel erfährst du alles darüber.
Wie viele betriebliche Ersthelfer:innen braucht ein Unternehmen?
Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer hängt von der Größe und der Art des Betriebs ab. Genauere Informationen dazu findest du in unserem Artikel zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Ersten Hilfe — du kannst dazu aber auch die FAQ bei der DGUV nachlesen. Wichtig ist, dass jederzeit genügend geschulte Personen verfügbar sind, um im Notfall schnell und kompetent handeln zu können.
Aufgaben betrieblicher Ersthelfer:innen
Betriebliche Ersthelfer:innen sind speziell ausgebildete Beschäftigte, die in Notfällen Erste Hilfe leisten und die Rettungskette in Gang setzen. Ihre Hauptaufgaben umfassen:
- Leisten von Erster Hilfe – Dazu gehört die Versorgung von Verletzungen, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).
- Starten der Rettungskette – Bei schweren Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen müssen betriebliche Ersthelfer den Notruf absetzen und die Rettungskräfte koordinieren.
- Prüfung und Instandhaltung des Verbandmaterials – Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle von Verbandskästen, das Ersetzen abgelaufener Materialien und die Sicherstellung, dass alles griffbereit ist.
- Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen – Jede geleistete Erste Hilfe sollte mittels des Meldeblocks dokumentiert werden, um spätere rechtliche oder versicherungstechnische Fragen zu klären.
Grenzen der Verantwortung
Obwohl die betrieblichen Ersthelfer:innen eine wichtige Rolle im Notfallmanagement eines Unternehmens spielen, gibt es klare Grenzen ihrer Zuständigkeit:
- Lebensrettende Maßnahmen, aber keine Therapie – Ersthelfer:innen müssen akute Notfälle „nur“ stabilisieren, aber keine medizinische Behandlung oder Diagnose durchführen!
- Keine medizinische Verantwortung – Die endgültige Versorgung übernimmt der Rettungsdienst oder ein/e Arzt/Ärztin. Ersthelfer:innen sollen sich darauf konzentrieren, die Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Helfer:innen zu überbrücken. Entscheidend ist also das „Tätigwerden“ und nicht unbedingt ein spezifischer „Erfolg.“
- Eigenschutz beachten – Sicherheit hat oberste Priorität. Ersthelfer:innen müssen sich niemals in Gefahr bringen, sondern situationsbedingt abwägen, welche Maßnahmen möglich sind — und bei Bedarf professionelle Hilfe hinzuziehen.
Fazit
Betriebliche Ersthelfer:innen übernehmen eine essenzielle Aufgabe im Unternehmen. Denn sie sorgen nicht nur für die Erstversorgung bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen, sondern tragen auch aktiv zur Sicherheit im Betrieb bei. Dennoch gibt es klare Grenzen ihrer Zuständigkeit, und eine regelmäßige Schulung ist notwendig, um im Ernstfall richtig zu reagieren.
Damit kennst du sie nun, Aufgaben und Verantwortung der Ersthelfer:innen. Möchtest du dich selbst oder deine Mitarbeiter:innen als betriebliche Ersthelfer:innen in deinem Unternehmen ausbilden lassen? Oder benötigst du einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein? Dann melde dich jetzt für einen unserer Kurse an oder buche direkt ein Training für dein Team!
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