Erste-Hilfe-Kurse für Unternehmen in Nürnberg und Umgebung
Wir bilden deine Ersthelfer:innen praxisnah aus und fort.
DGUV-anerkannt.
Direkt bei dir vor Ort. Oder in unserem Schulungsraum.
Warum Akobe?
Modern & praxisnah 🤩
Unsere Lehrgänge sind geprägt von praktischen Übungen, modernen Unterrichtsmethoden und einem hohen Praxisbezug.
Gerne passen wir die Lehrgänge an dein Unternehmen an!
Ohne Stress für dich 😎
Wir kümmern uns um Alles: Beratung bei der Kostenübernahme, Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft.
Flexibel und vor Ort 🤝🏻
Wir kommen sehr gerne in dein Unternehmen und schulen deine Beschäftigten direkt vor Ort!
DGUV-ermächtigt ✅
Unsere Nummer lautet: 8.2055.
Die hohe Qualität unserer Lehrgänge wurde auch bereits durch die DGUV bestätigt: Ohne Beanstandung. 😉
Erfahrene Lehrkräfte 🎓
Unsere Lehrkräfte haben langjährige Erfahrung in der Bildung sowie im Rettungs- und Sanitätsdienst.
Akobe in Zahlen
❤️
jährlich
1700 +
zufriedene Teilnehmer:innen
✅
jährlich
100 +
erfolgreiche Lehrgänge
🎓
15+ Jahre
Erfahrung
Was andere über uns sagen…

Hier schulen wir
🛠️ Industrie und Handwerk
👔 Handel und Verwaltung
👶🏻 Kindertagesstätten
🥼 Ärztliche Praxen
🧒🏻 Schulen
🎓 Studierende
🏫 Schüler:innen
🧒🏻 Kindergartenkinder
🤰🏻 Eltern
So einfach funktioniert’s!
- Lehrgangsanfrage senden 📧 oder einen Lehrgang bei uns buchen
- Termin vereinbaren 🗓️
- Kostenübernahme beantragen 💸
- Schulung durchführen 🎓
- Bescheinigungen erhalten ✅
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viele Ersthelfer:innen benötigen wir?
Das kommt auf die Größe und die Art des Betriebes an:
- In kleinen Betrieben (2–20 anwesende unfallversicherte Beschäftigte) genügt ein:e Ersthelfer:in
In größeren Betrieben gilt:
- In Verwaltungs-/Handelsbetrieben müssen 5 % der anwesenden unfallversicherten Beschäftigten betriebliche Ersthelfer:innen sein
- In den übrigen Betrieben müssen 10 % der anwesenden unfallversicherten Beschäftigten die Erstehelfer:innen-Qualifikation besitzen.
Mehr dazu findest du auch hier.
Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten?
Grundsätzlich ja. Wir sind durch die DGUV ermächtigt und können direkt mit der BG abrechnen.
Bei folgenden Berufsgenossenschaften gibt es jedoch spezielle Regelungen für die Kostenübernahme:
- BGN: Es darf nur das offizielle Formular der BGN verwendet werden, welches auf Antrag zugesandt wird.
- BayerLUK/KUVB: Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden.
- BGW: Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden.
- UVB: Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden.
Bitte frage vorher bei eurer zuständigen Berufsgenossenschaft nach, ob es Sonderregelungen gibt. Wir stehen dir auch gerne zur Beratung zur Verfügung.
Hier findest du weitere Informationen dazu.
Kann der Lehrgang bei uns (inhouse) stattfinden? Was benötigt ihr?
Uns genügt ein regulärer Besprechungsraum mit mindestens 50 m².
Wünschenswert wäre außerdem ein Flipchart sowie ggf. ein Beamer. Die Moderationsmaterialien bringen wir selbst mit.
Weitere Informationen findest du hier.
Wie lange dauert ein Lehrgang?
Ein Lehrgang der Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe sowie der Schulung in Erster Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder dauert gemäß DGUV 304-001 immer 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Wann ist eine Fortbildung erforderlich? Wie lange gilt die Qualifikation?
Eine Fortbildung ist nach zwei Jahren spätestens erforderlich.











