Die Bescheinigung gilt im Grunde ein Leben lang.
Im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung muss aber alle zwei Jahre eine Auffrischung erfolgen, um weiterhin als betriebliche:r Ersthelfer:in eingesetzt werden zu dürfen. Frag hierzu Deinen Arbeitgeber.
Im Bereich der Fahrerlaubnisverordnung (Führerschein) entscheidet die jeweilige Behörde, bis zu welchem Datum sie die Bescheinigung noch anerkennt. Frag am besten direkt dort nach.
Deine Bescheinigung wird nicht mehr akzeptiert? Frische dein Wissen mit uns auf!
Schreibe einen Kommentar