Wie werden die Kosten für Lehrgänge der Akobe abgerechnet?


Wer die Kosten für einen Lehrgang der Akobe übernimmt, hängt von der Lehrgangsart ab. Zu unterscheiden sind Lehrgänge im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe und alle anderen Lehrgänge (zum Beispiel Notfalltrainings).

Betriebliche Erste Hilfe

Die Teilnahme wird normalerweise über den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) abgerechnet.

Grundsätzlich muss immer für die meisten Unfallversicherungsträger das folgende, einheitliche Formular eingereicht werden:

Für manche UVT gibt es Abweichungen:

Berufgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Bei der BGW muss vorab online eine Kostenübernahmeerklärung beantragt werden. Die Kostenübernahme wird dann auf einem Abrechnungsformular bestätigt, dieses ist dann zur Abrechnung zu verwenden. Es darf nicht handschriftlich bearbeitet werden.

Kommunale Unfallversicherung Bayern bzw. Bayerische Landesunfallkasse bzw. Unfallversicherung Bund und Bahn

Bei der KUVB/BayerLUK sowie bei der UVB muss vorab mit dem jeweiligen Formular eine Kostenübernahme beantragt werden. Die Kostenzusage muss dann im Original vorgelegt werden. Die Differenz zur Kostenübernahme wird der Einrichtung in Rechnung gestellt.

Die Antrage für die Kostenübernahme zur BayerLUK/KUVB findest du hier: https://kuvb.de/praevention/erste-hilfe/

Berufsgenossenschaft Gastronomie und Nahrungsmittel

Bei der BGN muss vorab ein gesondertes Abrechnungsformular beantragt werden. Es darf nur dieses Formular verwendet werden.

Differenzrechnung

An einem Lehrgang müssen mindestens 15 und dürfen höchstens 20 Personen teilnehmen. Selbstverständlich rechnen wir primär mit dem Unfallversicherungsträger (BG) ab.

Wir müssen aber auch den Anfahrtsweg und die Anfahrtszeit mit einberechnen, insbesondere dann, wenn dein Betrieb etwas weiter entfernt liegt.

Außerdem ist es möglich, dass nicht alle Teilnehmer:innen vom Unfallversicherungsträger übernommen werden (etwa bei der BGW, UVB, KUVB, BayerLUK).

Daher kann es zu einem Differenzbetrag kommen, den wir dir in Rechnung stellen müssen. Das würden wir dir aber bereits beim Angebot mitteilen und spätestens in der finalen Rechnung nachvollziehbar berechnen.

Andere Lehrgänge (z. B. Notfalltrainings)

Für alle anderen Lehrgänge (Notfalltraining für Ersthelfer:innen, Pflegekräfte, Praxispersonal sowie medizinisches Fachpersonal) erstellen wir dir sehr gerne ein individuelles Angebot!

Sprich uns gerne an, wir helfen dir bei allen Abrechnungsfragen!


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