
Die Lehrgänge in der betrieblichen Ersten Hilfe sind für dich als Unternehmen im Grunde kostenfrei, da wir als Ausbildungsstelle direkt mit der Unfallversicherung abrechnen können; vorausgesetzt es liegt ggf. eine Kostenübernahmebestätigung vor. Doch du fragst dich, ob die Schulung auch bei dir direkt stattfinden kann, was also die Voraussetzungen für eine Inhouse-Schulung sind. Das erklären wir dir gerne:
Voraussetzungen für den Unterrichtsraum in der betrieblichen Ersten Hilfe
Der Unterrichtsraum muss auf jeden Fall den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Insgesamt muss der Raum
- eine Grundfläche von mindestens 50 qm haben (bzw. 10qm + 2qm/Teilnehmer:in),
- zusätzlich ausreichenden Bewegungsraum bzw. eine angepasste Bestuhlung/Betischung für teilnehmeraktivierende Unterrichtsmethoden (Gruppenarbeiten, Praxisübungen, …) besitzen,
- mit Frischluft zu belüften sein (oder Lüftungsanlage),
- beheizbar sein,
- mit Tageslicht ausgeleuchtet werden,
- eine Handwaschgelegenheit in unmittelbarer Nähe besitzen
sowie - nach Männern/Frauen getrennte Toiletten aufweisen.
Diese Voraussetzungen müssen unbedingt vorliegen, da sie jederzeit von der Qualitätssicherungsstelle für Erste Hilfe bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft überprüft werden können! Wir haben daher keinerlei Spielraum.
Wünschenswert wären noch Flipchart-Ständer mit Papier und Pinnwände. Moderationsmaterial (Stifte, Karten, …) bringen wir mit. Bitte informiere uns, wie Ihre Ausstattung vor Ort aussehen wird.
Teilnehmer an und Abrechnung einer Inhouse-Schulung
Die Abrechnung unserer Lehrgänge haben wir dir bereits hier erklärt. Bei einer Inhouse-Schulung kann es nötig sein, dass wir dir eine Differenzrechnung erstellen. Dies insbesondere dann, wenn weniger als 15 Personen oder mehr als die genehmigten Teilnehmer:innen anwesend sind sowie bei hohen Fahrtkosten. Gerne erstellen wir dir vorab ein Angebot, sprich uns bitte an.
Um Kosten zu sparen, kannst du dich auch mit anderen Firmen zusammen tun und wir planen einfach einen gemeinsamen Kurs für alle. Wichtig ist dann nur, dass alle Teilnehmer:innen entweder einen Grundlehrgang (wenn der letzte Lehrgang länger als zwei Jahre her ist) oder eine Fortbildung (wenn der letzte Lehrgang innerhalb der letzten zwei Jahre besucht wurde) benötigen — wir dürfen die Formate nicht mischen! Ein Besuch des Grundlehrgangs gilt aber auch als Auffrischung! 😉 Auch dürfen natürlich Privatpersonen im betrieblichen Lehrgang als Selbstzahler teilnehmen (interessierte Angehörige bspw.).
So oder so: Wir erstellen dir sehr gerne vorab ein Angebot damit du genau weißt oder zumindest abschätzen kannst, was auf dich und dein Unternehmen zukommt.
Du kennst nun die Voraussetzungen für eine Inhouse-Schulung und die wesentlichen Grundlagen der Abrechnung. Wir freuen uns auf deine Anfrage und sind sehr gerne Gast in deinem Betrieb!
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