Häufig gestellte Fragen

Für Teilnehmer:innen

Kann ich eine Ersatzbescheinigung erhalten?

Selbstverständlich ist das möglich! Fülle hier für unser das Anforderungsformular aus; wir melden uns dann schnellstmöglich bei dir!

Wie lange gilt die Erste-Hilfe-Bescheinigung?

Die Bescheinigung gilt im Grunde ein Leben lang. Im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung muss aber alle zwei Jahre eine Auffrischung erfolgen, um weiterhin als betriebliche:r Ersthelfer:in eingesetzt werden zu dürfen. Frag hierzu Deinen Arbeitgeber.

Im Bereich der Fahrerlaubnisverordnung (Führerschein) entscheidet die jeweilige Behörde, bis zu welchem Datum sie die Bescheinigung noch anerkennt. Frag am besten direkt dort nach.

Was kostet ein Erste-Hilfe-Lehrgang?

Für Einzelpersonen kostet ein Lehrgang 60,00 €. Gruppenpreise sind möglich – sprich uns an!

Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Lehrgang?

Ein Erste-Hilfe-Lehrgang dauert mindestens 7,5 h Stunden inkl. Pausen.

Verkürzungen sind nicht möglich.

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Für Unternehmen

Was kostet ein Erste-Hilfe-Lehrgang?

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe wird üblicherweise von den Unfallversicherungsträgern (UVT) getragen und finanziert.

Nur in bestimmten Fällen muss Dein Unternehmen die Kosten (teilweise) selbst übernehmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kostenzusage des UVT nicht alle Teilnehmer:innen umfasst, wenn Du zu viele Ersthelfer:innen ausbilden möchtest, wenn Du die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß eingereicht hast, sodass wir keine Abrechnung über den UVT mehr vornehmen können, oder wenn die Kostenzusage des UVT nicht alle Kosten deckt (geringe Teilnehmer:innenzahl).

Wir erstellen Dir sehr gerne ein detailliertes Angebot. Sprich uns einfach an!

Wie wird die Teilnahme für meine Mitarbeiter:innen abgerechnet?

Die Teilnahme wird normalerweise über den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) abgerechnet.

Für die meisten Unfallversicherungsträger gilt das einheitliche Formular.

Für manche UVT gibt es Abweichungen:

Berufgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Bei der BGW muss vorab online eine Kostenübernahmeerklärung beantragt werden. Die Kostenübernahme wird dann auf einem Abrechnungsformular bestätigt, dieses ist dann zur Abrechnung zu verwenden. Es darf nicht handschriftlich bearbeitet werden.

Kommunale Unfallversicherung Bayern bzw. Bayerische Landesunfallkasse bzw. Unfallversicherung Bund und Bahn

Bei der KUVB/BayerLUK sowie bei der UVB muss vorab mit dem jeweiligen Formular eine Kostenübernahme beantragt werden. Die Kostenzusage muss dann im Original vorgelegt werden. Die Differenz zur Kostenübernahme wird der Einrichtung in Rechnung gestellt.

Berufsgenossenschaft Gastronomie und Nahrungsmittel

Bei der BGN muss vorab ein gesondertes Abrechnungsformular beantragt werden. Es darf nur dieses Formular verwendet werden.

Wie oft muss ich meine Mitarbeiter.innen zur Aus-/Fortbildung in Erster Hilfe schicken?

Alle zwei Jahre.

Warum habe ich eine Rechnung erhalten?

Abhängig von der Zahl der anwesenden und der über die Unfallversicherungsträger abrechenbaren Personen sowie ggf. je nach Entfernung (Fahrtkosten) kann es zu einem Differenzbetrag kommen, den Du übernehmen musst. Wir erstellend die Rechnung möglichst detailliert; wenn Du dennoch Fragen hast, sprich uns einfach an, wir beraten Dich gerne!

Könnt ihr zu mir ins Unternehmen kommen?

Selbstverständlich! Fülle dazu einfach das Anforderungsformular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei dir!

Was sind die Rahmenbedingungen für einen Inhouse-Lehrgang?

Wir benötigen:

  • Einen Raum mit mind. 50 m² mit Tageslicht, Stühlen und Tischen
  • Eine Waschgelegenheit.
  • Zwei geschlechtergetrennte Toiletten.
  • Flipchart, Pinnwand
  • Beamer, Leinwand

Sprich uns an, wenn Du noch Fragen hast oder es Probleme gibt.

Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Lehrgang?

Ein Erste-Hilfe-Lehrgang dauert mindestens 7,5 h Stunden inkl. Pausen.

Verkürzungen sind nicht zulässig.

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